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   VG Frankfurt/Oder, 27.11.2006 - 5 K 1631/02   

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VG Frankfurt/Oder, 27.11.2006 - 5 K 1631/02 (https://dejure.org/2006,66459)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 27.11.2006 - 5 K 1631/02 (https://dejure.org/2006,66459)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 27. November 2006 - 5 K 1631/02 (https://dejure.org/2006,66459)
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  • BVerwG, 20.12.2000 - 11 C 7.00

    Abfallgebühren; grundstücksbezogene Behältergebühr; Grundgebühr; einheitliche

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 27.11.2006 - 5 K 1631/02
    Dieser Gesichtspunkt rechtfertigt es auch, Gebührenpflichtige mit Kosten von Teilleistungsbereichen der einheitlichen Abfallentsorgungseinrichtung selbst dann zu belasten, wenn sie diese Teilleistungen in einem Veranlagungszeitraum tatsächlich gar nicht in Anspruch nehmen (vgl. BVerwGE 112, 297 ff. [BVerwG 20.12.2000 - 11 C 7/00] ; VGH München, AbfallR 2003, 42).

    Das gilt zumindest dann, wenn es sich bei den Teilleistungsbereichen um typischerweise anfallende Leistungen handelt, der hierfür anzusetzende Kostenanteil nicht in krassem Missverhältnis zu den Gesamtkosten steht und dem Gebührenpflichtigen eine Inanspruchnahme der Teilleistung jederzeit möglich ist (vgl. BVerwGE 112, 297 ff. [BVerwG 20.12.2000 - 11 C 7/00] ).

    Indes wird dieser Realitätsverlust im vorliegenden Fall (bezogen auf die gesamte Abfallentsorgungseinrichtung) durch die Kombination mit der nutzungsabhängigen Leistungsgebühr und der nach Behältergröße gestaffelten Ziehungsgebühr gemildert (vgl. BVerwGE 112, 297 ff. [BVerwG 20.12.2000 - 11 C 7/00] und OVG Bautzen, SächsVBl. 2003, 114 ff.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.10.2001 - 9 A 2737/00

    Querfinanzierung der Biotonne

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 27.11.2006 - 5 K 1631/02
    Denn es erscheint "wirtschaftlich nicht vertretbar" im Sinne des § 6 Abs. 4 Satz 2 KAG, die tatsächliche Inanspruchnahme der Abfallentsorgungseinrichtung hinsichtlich aller Abfallfraktionen etwa nach Menge, Gewicht und Behandlungsbedürftigkeit zu erfassen (vgl. OVG Bautzen, ebenda; OVG Münster, NVwZ-RR 2001, 122 ff. und NVwZ-RR 2002, 684 ff. sowie Scholz, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: September 2002, § 6 RdNr. 599 m.w.N.; vgl. auch Urteil der Kammer vom 20. August 2004 - 5 K 127 1/01- S. 7 ff. des Umdrucks).

    Dies rechtfertigt es nach alledem, auch solche potentiellen "Nutzer" an den Kosten der Teilleistungsbereiche zu beteiligen (vgl. § 9 Abs. 2 Nr. 2 BbgAbfG und OVG Münster, NVwZ-RR 2002, 684 ff.).

    Vor dem Hintergrund dieser ausdrücklichen gesetzlichen Regelung ist die Aufnahme auch dieser Kostenpositionen in die Berechnung der Grundgebühr nicht zu beanstanden (vgl. für das nordrhein-westfälische Landesrecht: OVG Münster, NVwZ-RR 2002, 684 ff.).

  • VG Frankfurt/Oder, 24.04.2006 - 5 K 1480/00
    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 27.11.2006 - 5 K 1631/02
    Dabei war davon auszugehen, dass dem Satzungsgeber bei der Bemessung von Abfallgebühren ein weiter Gestaltungsspielraum eröffnet ist, dessen Grenzen mit Blick auf den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) erst dann überschritten sind, wenn die Gebührenregelung nicht mehr durch sachliche Gründe gerechtfertigt ist (ständige Rechtsprechung, vgl. auch Urteil der erkennenden Kammer vom 24. April 2006 - 5 K 1159/01 -, S. 7 ff. des Urteilsabdrucks).

    (vgl. Urteil der erkennenden Kammer vom 24. April 2006, a.a.O.; VG Sigmaringen, Urteil vom 27. September 2001 - 2 K 1038/00 -, veröffentlicht in juris und BVerwG, NVwZ-RR 2002, 217 ff.).

  • VG Köln, 02.12.2003 - 14 K 792/01

    Anforderungen an das Vorliegen des Anspruchs des Mitglieds einer

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 27.11.2006 - 5 K 1631/02
    (vgl. VG Köln, Urteil vom 02.12.2003 - 14 K 792/01 - zitiert nach juris).
  • VG Frankfurt/Main, 29.08.2002 - 6 E 3472/00
    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 27.11.2006 - 5 K 1631/02
    Der Transport von Müllbehältern, die heutzutage alle samt über Rollen verfügen, über eine solche Entfernung ist zumutbar (vgl. VG Frankfurt, Urteil vom 29. August 2002 - 6 E 3472/00 zitiert nach juris).
  • VG Sigmaringen, 27.09.2001 - 2 K 1038/00

    Abfallgebühr: Wahrscheinlichkeitsmaßstab - Abfallvermeidungsanreiz -

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 27.11.2006 - 5 K 1631/02
    (vgl. Urteil der erkennenden Kammer vom 24. April 2006, a.a.O.; VG Sigmaringen, Urteil vom 27. September 2001 - 2 K 1038/00 -, veröffentlicht in juris und BVerwG, NVwZ-RR 2002, 217 ff.).
  • VGH Hessen, 27.04.1999 - 5 N 3909/98

    Kommunalabgaben: gebührenfähige Kosten - Werteverzehr - Fremdleistungen -

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 27.11.2006 - 5 K 1631/02
    Hinsichtlich der Entsorgung von herrenlosen Abfällen handelt es sich indes um öffentliche Aufgaben des Landkreises, deren Kosten nach allgemeinen Grundsätzen nicht gebührenfähig wären, da sie nicht unmittelbar der Erbringung von Leistungen gegenüber den Gebührenpflichtigen dienen (zum Begriff der gebührenfähigen Kosten vgl. VGH Kassel, NVwZ-RR 2000, 243 ff.; VGH Mannheim, VBlBW 1999, 219 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2000 - 9 A 3915/98

    Grundgebühr

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 27.11.2006 - 5 K 1631/02
    Denn es erscheint "wirtschaftlich nicht vertretbar" im Sinne des § 6 Abs. 4 Satz 2 KAG, die tatsächliche Inanspruchnahme der Abfallentsorgungseinrichtung hinsichtlich aller Abfallfraktionen etwa nach Menge, Gewicht und Behandlungsbedürftigkeit zu erfassen (vgl. OVG Bautzen, ebenda; OVG Münster, NVwZ-RR 2001, 122 ff. und NVwZ-RR 2002, 684 ff. sowie Scholz, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: September 2002, § 6 RdNr. 599 m.w.N.; vgl. auch Urteil der Kammer vom 20. August 2004 - 5 K 127 1/01- S. 7 ff. des Umdrucks).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.1998 - 2 S 399/97

    Normenkontrolle einer Abfallwirtschaftssatzung: Gebührenkalkulation -

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 27.11.2006 - 5 K 1631/02
    Hinsichtlich der Entsorgung von herrenlosen Abfällen handelt es sich indes um öffentliche Aufgaben des Landkreises, deren Kosten nach allgemeinen Grundsätzen nicht gebührenfähig wären, da sie nicht unmittelbar der Erbringung von Leistungen gegenüber den Gebührenpflichtigen dienen (zum Begriff der gebührenfähigen Kosten vgl. VGH Kassel, NVwZ-RR 2000, 243 ff.; VGH Mannheim, VBlBW 1999, 219 ff.).
  • BVerwG, 05.11.2001 - 9 B 50.01

    Abfallgebühren; Gebührenmodell; Aufwandgebühr; Ferienwohnung; Abfallbesitzer;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 27.11.2006 - 5 K 1631/02
    (vgl. Urteil der erkennenden Kammer vom 24. April 2006, a.a.O.; VG Sigmaringen, Urteil vom 27. September 2001 - 2 K 1038/00 -, veröffentlicht in juris und BVerwG, NVwZ-RR 2002, 217 ff.).
  • BVerwG, 27.07.1995 - 7 NB 1.95

    Rechtmäßigkeit einer Pflicht zur Verbringung bestimmter zu verwertender Abfälle

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